Ein Schülerpraktikum ist ja laut Jugenschutzgesetzt nicht dazu da, Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn man aber trotzdem "ausgenutzt" wird, z.B. durch Erledigung von anfallender Arbeit, für die bei den übrigen Angestelten keine Zeit oder Lust besteht, darf man sich dann weigern, ohne von der Schule aus eine Strafe wie z.B. einen Verweis zu bekommen?
Beispiel: Man muss bei einem Praktikum in einem größeren Betrieb nur in einer Abteilung permanent Pakete auspacken und einräumen oder putzen. Wenn die Leitung des Betriebs oder der Betreuer einem aber einen vielseitigeren Eiblick in den Betrieb verweigert, kann man sich dann hinsetzten und sagen: "Nein, ich mache das nicht, diesen Bereich der Arbeit habe ich jetzt schon kennengelernt, ich will auch etwas von dem Rest sehen" ?