Guten Tag,

folgender Sachverhalt: Ich wurde von meiner Zeitarbeitsfirma kurzfristig gekündigt (Kündigungsfrist 1 Woche), da das Callcenter, das für die die Zeitarbeit arbeitet keine Arbeit mehr für mich hatte.Dies geschah von einen Tag auf den anderen. Nun wird man ja generell bei Zeitarbeitsfirmen eh schon sehr schlecht nach Stunden bezahlt, was bedeutet, wenn man eine Woche nicht arbeitet, dass dieses Geld einem sehr fehlt.

Meine Frage: muss eine Zeitarbeitet Lohnausgleich für die Zeit der Kündigungsfrist zahlen, auch wenn keine Arbeit mehr anliegt ? oder ist man als Arbeitnehmer der "Dumme" und hängt in dieser Zeit faktisch in der Luft. Bei Kündigungsfristen in einem normalen Beschäftigungsverhältnis bekommt man ja auch während dieser Frist anteilig noch Gehalt, also kann das doch nur gerecht sein oder?

Wie ist da die Gesetzeslage? Im Arbeitsvertrag habe ich dazu nix gefunden.

danke

viele Grüsse Koerbi