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Also habe da auchgerade einen Fall gehabt und deshalb mal etwas im netz gestöbert. garnatie und gewährleistung sind zwei sachen. Somit ist der verkäufer verplichtet der gewährleistung nach zu kommen und das sind laut angaben eines rechtsanwaltes 2 jahre. die garantie liegt beim hersteller. mein chef versucht sich immer wieder dagegen mit händen und füssen zu wehren und es ist auch von den hohen herren so angewiesen die kunden an den hersteller zu verweisen. aber wenn ein kunde drauf besteht wird dem meistens auch nachgegeben. missney