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Erwerb und Besitz einer Fälschung ist grundsätzlich nicht strafbar, solange kein Handel betrieben wird. Man darf theoretisch eine Marken-Uhr nachbauen und versehen.
Verboten ist es, sie zu verkaufen oder anzuwerben. ( Markengesetz § 14 ) Das Design ist auch meist geschützt und es gibt das Patent.
Wieso genau der Online Shop jetzt noch nicht aufgeschmissen ist, keine Ahnung. Aber ja, das ist illegal.