Als schüler hast du keine Meldepflicht, es tritt keine sperrzeit ein. siehe dazu paragraph 38 SGB III satz 1 :)
sieht nach nem schäferhundwelpen aus :)
die frage lautet: was für eine ausbildung hast du gemacht?
wenn es sich um eine betriebliche ausbildung handelt hast du KEINE Meldepflicht im Sinne des §38 SGB III
Ansonsten beträgt die Sperrzeit bei verspäteter Meldung, unabhängig davon wie sehr zu spät man ist, immer exakt eine Woche - sofern man keine wichtigen Gründe für die verspätung hat.
zuständig ist die agentur in deren bezirk man wohnt ODER sich für gewöhnlich aufhält. es kommt weder auf den mietvertrag noch zwingend auf die ummeldung an :)
nach den zeiten die du nennst würde das alg nicht neuberechnet sondern lediglich unterbrochen (möglich bis zu 6 woche ) werden.
es werden abgefragt: name, anschrift (anhand des personalausweises/passes), telefonummer, sozialversicherungsnummer, lebenslaufdaten mindestens der letzten 3 jahre sowie daten zur schulischen und beruflichen bildung, führerschein und sprachkenntnisse, gesundheitliche einschränkungen, kinder, zielberuf, arbeitszeit, aktuelle verfügbar- und erreichbarkeit. das ist das minimum... kann aber je nach fall auch mehr sein ;)
du kannst berufsausbildungsbeihilfe bei bvb beantragen. einfach mal zur arbeitsagentur, die können dir da helfen :)
da hilft ein einfacher blick ins gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
dss sieht aus wie ein junger zwergspitz der frisch geschoren ist oO
so und jetzt die richtige antwort:
wenn du den bescheid von der krankenkasse bekommen hast aus dem hervorgeht bis wann du genau noch anspruch auf krankengeld hast meldest du dich (unabhängig davon ob du schon gekündigt hast oder weiter AU bist) damit bei deiner zuständigen agentur für arbeit. eine sperrzeit wird bei vorliegendem attest nicht eintreten. Das Arbeitslosengeld wird vom Lohn berechnet den du vor dem Krankengeldbezug hattest, ist in der Regel aber ein wenig niedriger als das Krankengeld. Lass dich hier nicht verwirren, alles gute! :)
Möglich ist es. Aber Betrug ist das auch.
Wenn jemand vom Arzt krankgeschrieben ist, dann kann derjenige sich garnicht bei der AfA anmelden. Kurier dich unbesorgt aus, eine meldung ist in diesem Fall jedoch UMGEHEND notwendig am ersten Tag an dem du nicht mehr krankgeschrieben bist.
Zitronenöl... oder wenn man so möchte dann Lemonoil
Sofern du unmittelbar vor der Geburt deiner Tochter sozialversicherungspflichtig warst ja.
prinzipiell ist das leider richtig. du könntest versuchen über das jobcenter (alg ii) ein überbrückungsdarlehen zu erhalten. dieses würde nicht mit dem alg i verechnet werden und kann in raten zurückgezahlt werden.
sowohl krankengeld a
musik kostet geld weil leute geld und mühe investieren welche zu machen... hört auf zu klauen!
Du kannst einen Vertrag auslaufen lassen und musst Ihn nicht verlängern, auch wenn dir eine Verlängerung angeboten wird und du diese nicht annimmst tritt keine Sperrzeit ein. Allerdings musst du, wie einige schon vor mir schrieben, dich rechtzeitig arbeitsuchend melden; rechtzeitig heisst spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung.
Weltweit bekannt und mit die eefolgreichste deutsche Band sind die Scorpions..
schade, dass hier immerwieder tipps und hinweise gegeben werden wie man am besten künstler/musiker beklauen kann...