Hallo, ich kündige mein Arbeitsverhältnis zum 30. September. Nun meine Frage, auf wieviele Urlaubstage habe ich Anspruch?

Laut Bundesurlaubsgesetzt ja den kompletten Urlaub von 30 Tagen, im TVÖD steht aber, dass dieses Gesetzt unberührt bleibt? Meine Kollegin teilte mir mit, dass ich Anspruch auf 23 Tage habe.

Was stimmt nun?