Hallo Zusammen, mich würde interessieren ob ich bei der Reparatur meines Wagens auf die Originalrechnung der Teile, die ausgetauscht wurden, bestehen kann?

Es ist so, dass ich leider keinerlei Vertrauen mehr zu dem Händler habe. Mündliche Absprachen wurden nicht eingehalten, wir werden als Lügner dargestellt. Da wir nichts schriftlich haben, können wir das leider nicht nachweisen.

Die Quittung, die wir für die Anzahlung/ neuen TÜV geleistet haben, wurde uns bei Übergabe des TÜV-Berichtes abgenommen und man weiß nichts mehr von dieser Quittung.

Schriftlich festgehalten wurde die Reparatur des Handschuhfachgriffs (Austausch) und Austausch des Schaltsacks, da die Klammer defekt war und der Schaltsack nicht mehr fest saß. Auf die Reparaturen bestehe ich auch, da mir diese kostenlos zugesagt und vertraglich festgehalten wurden. Nun habe ich den Kaufvertrag noch mal durchgelesen und da steht "Kosten der Teile übernimmt der Käufer, Kosten der Werkstatt übernimmt der Verkäufer".

Jetzt befürchte ich, dass mir bei Abholung eine "Fadenscheinige"-Rechnung vorgelegt wird. Zumindest ist dies zuzutrauen, bzw. ich glaube nicht, dass der Verkäufer mir eine richtige Rechnung ausstellt sondern wieder nur mit irgendwelchen Geldbeträgen um sich wirft und diese in Bar sofort einfordert.

Gibt es da Gesetze, die den Verkäufer verpflichten, mir die Originalrechnung der Teile vorzulegen? Ich möchte nicht mehr bezahlen, als nötig. Den so hätte ich die Teile ja auch selbst besorgen und sie von ihm kostenlos einbauen lassen können.

Hat jemand vielleicht mit solchen Fällen Erfahrung und kann davon berichten? Gerne mit Gesetzesgrundlage.

Für zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG