Screenshots, die Bilder enthalten, darf ich nicht weiterverbreiten, weil dies das Copyright der Bilder verletzt.

Aber wie sieht es aus, wenn ich einen Screenshot vom Ergebnis einer Google-Bildersuche mache? Google darf ja rechtens alle möglichen Bilder als Thumbmails anzeigen.

Ich möchte gerne als Bebilderung eines Print-Artikels zeigen, was man zu einem konkreten Begriff (z.B. die Mona Lisa) so alles heutzutage vorfindet bzw. von Google dargereicht bekommt.

Wer hat das Copyright bei einem solchen Screenshot, bzw. verletze ich irgendein Copyright, wenn ich den Screenshot weiterverbreite?