Ich wohne zur Miete in einem Haus welches 2002 gebaut wurde. Falls das relevant ist, das Haus steht in NRW. Nun musste ich feststellen, dass in diesem eine sogenannte „klassische Nullung“ verbaut wurde. Nach meine Verständnis ist das zu diesem Zeitpunkt nicht legal gewesen. Einen FI-Schalter existiert lediglich für das Badezimmer.

Wie groß ist die Gefahr, die von dieser Anlage ausgeht, sollte ich die Hausverwaltung informieren und besteht ein Anspruch meinerseits auf Nachbesserung?