Antwort
Hat nur der Arbeitgeber pauschal Steuer- bzw. Sozialversicherung.Beiträge bezahlt bekommt sie ab der 6. Woche nichts. Hat sie aber den RV- Beitrag aufgestockt und auch Beiträge bezahlt hat sie Anspruch auf Krankengeld. Wie jeder Arbeitnehmer.