Antwort
Das hängt von zwei Dingen ab. Wenn sie noch keine vier Jahre in Deutschland ist, muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Die Bundesagentur teilt auch gleichzeitig mit, wie lange dem zugestimmt wird. Das Ergebnis teilt einem dann die Ausländerbehörde mit. Es kann also sein, dass man immer nur eine Erlaubnis für ein Jahr bekommt und dann Lohn und Gehaltsnachweise für die Verlängerung einreichen muss.
Die Firma wiederum kann den Vertrag so lange ausstellen, wie sie meinen. Sprich, auch wenn man einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, kann es sein, dass die Ausländerbehörde regelmäßig zustimmen muss.
Grüße