Wenn Opa und Oma dir als Zeugen das Alter bestätigen, kannst Du vom Regierungspräsidium eine Befreiung vom Verkaufsverbot bekommen. Elfenbein zu besitzen ist erlaubt und legal . Nur bei Sachen die erst nach 1976 nach Deutschland kamen, eben nicht und die können auch nicht verkauft werden. Nur vererbt . . Du musst Dich also um ordentliche Begleitpapiere für das Schachspiel deiner Großeltern kümmern damit Du es als Antiqität ausstattest. Danach solltest Du überlegen .... das Du es behalten solltest. !! :) So etwas bekommst Du nie wieder ,was Deine Großeltern Dir da überlassen haben.
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