Hallo! Ich habe wegen Mietrückständen eine ausserordentliche fristlose Kündigung erhalten, da ich aber die Rückstände beglichen habe, ist die damit vom Tisch, allerdings die Formulierung ´und behelfsmässig fristgerecht´, das heisst doch, dass meine Wohnung trotzdem gekündigt ist, oder nicht ?! Ich bin nicht sicher, weil da kein Datum steht, also auf die Fristlose bezogen ja, zum 30.04., aber darüber hinaus steht da nichts. Ausserdem ist der Brief mit dem 17.04. datiert. Muss eine Kündigung nicht zum dritten des Monats eintreffen?? Ich habe viele Fragen, also ich hoffe jemand kann helfen?!?! Und stimmt es, dass man neun Monate Kündigungsfrist hat,wenn man über acht Jahre da wohnt?? Danke schonmal