Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Etagen, Baujahr Ende 60er. Im Gebäude gibt es einen Aufzug. Die Wartungsfirma empfiehlt den Einbau einer Zwei-Kreis-Bremse sowie einer Schachtgrubenleiter plus Schachtbeleuchtung. Begründung bei der Bremse: sobald die bestehende Ein-Kreis-Bremse einen Defekt hat, muss diese umgerüstet werden. Um dann Wartezeiten zu vermeiden, sollte diese bereits jetzt erneuert werden. Begründung bei der Schachtleiter und -beleuchtung: bei der nächsten TÜV-Prüfung würde dies als Mangel angesehen und muss dann eingebaut werden.

Wer kann mir sagen, ob die von der Wartungsfirma gemachten Aussagen stimmen? Gibt es dazu neue gesetzliche Regelungen? Bisher zumindest hat der TÜV nicht auf eine Schachtleiter/ Schachtbeleuchtung bestanden. Ich habe den Eindruck, dass die Wartungsfirma uns mit diesen Aussagen nur zu einem Auftrag bringen will. Kennt sich jemand mit den genauen Bestimmungen aus?