Mir wurde zum 31.03.2009 gekündigt und der Resturlaub ausbezahlt. Letztes Jahr konnte ich aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen. Anfang des Jahres nam ich eine Woche vom alten Urlaub. Nun teilt mir das Arbeitsamt mit, ich hätte für die ausbezahlten Resturlaubstage keinen Anspruch auf ALG I, weil der vom Arbeitgeber ausgezahlt worden sei. War ja auch mein Recht, weil ich den Urlaub nicht nehmen konnte, aber warum hat die Arbeitsagentur da Ansprüche. Ging es jemandem genauso oder kennt sich jemand damit aus? Vielleicht weiss auch jemand, wie man an die Rechtsberatungsstelle der Arbeitsagentur rankommt.