Hallo, bevor ich mit meiner Frage zum Anwalt wackel, probiere ich hier mal eine zufriedenstellende Antwort zu bekommen.
Folgende Lage: Meine Frau und ich wollen uns trennen. Wir haben eine kleine Tochter, die wir zu gleichen Teilen betreuen wollen, sprich, sie bleibt 4 Tage bei Mama und 3 bei Papa (als Beispiel)
Meine Frau ist noch 2 Jahre in Elternzeit und ich bin durch eine Krankheit vor knapp einem Jahr Arbeitsunfähig geworden. Wir sind aufgrund dessen seit diesem Monat in Hartz4-Bezug.
Unsere jetzige Wohnung würde nicht mal zu Dritt bezahlt werden. Zu groß, zu teuer, blabla.... Da hat man fast 3 Jahrzehnte für dieses Land brav Steuern gezahlt und jetzt muss man wegen 150€ aus seiner Wohnung raus in der man auch schon ein Jahrzehnt wohnt...! Aber das nur am Rande.
Meine Frage: Da das Kind ja abwechselnd bei Mama und mir lebt, haben dann beide Anspruch auf eine Wohnung, die für 2 Personen ausgerichtet ist? Hat da jemand eine Erfahrung gemacht, vielleicht sogar ein Urteil, auf das ich mich berufen kann?
Für Antworten bedanke ich mich.
Lieben Gruß
Micha