Unter 18 ziehst du ohne Erlaubnis deiner Eltern sowieso nirgends hin. Soange du Lohn beziehst bzw. Lehrlingslohn hast du keinen Anspruch auf ALG 2. Solltest du jedoch durch irgendwelche Umstände ALG2 berechtigt sein bzw. werden, bist du verpflichtet bis 25 Jahre bei den Eltern wohnend zu beiben. Ausser du würdest durch einen Umzug aus der Hilfsbedürftigkeit kommen. Das wäre z.B. der Fall wenn dir eine Arbeitsstelle in Aussicht steht und du deswegen umziehen musst. Sollten echt Umstände vorliegen (familiäre Gewalt, Psychoterror, Vater Alko) die ein Zusammenleben unmöglich machen, kannst du versuchen mithilfe des Jugendamtes oder der Caritas in eine WG zu kommen.

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