Hallo,

zu meinem EFH (50/50) mit meiner EX-Frau hat Sie im Jahr 2015 eine Teilungsversteigerung beantragt. Ich bin dem Verfahren ca. 3 Monate später beigetreten. Danach kam der Gutachter und fertigte sein Gutachten. In der Zwischenzeit haben wir uns über die Übernahme des EFH durch mich geeinigt und Beide den Rückzug des Verfahrens beantragt. Es kam noch zu keiner Terminierung des Versteigerungstermins.

Meine Frage: Wer trägt dier Kosten des Verfahrens? vom Gutachten? Der Beantragende des Verfahrens? §26 GKG? oder Beide?