Der Kurzstreckentarif gilt für eine einfache Fahrt von -bis zu drei Stationen mit U-Bahn und / oder S-Bahn, wobei das Umsteigen innerhalb des U-Bahn-Netzes und innerhalb des S-Bahn-Netzes sowie zwischen U- und S-Bahn-Netz erlaubt ist,

oder

bis zu sechs Haltestellen mit Bus oder Straßenbahn, wobei ein Umsteigen grundsätzlich NICHT erlaubt ist. Bei ExpressBus-Linien zählen auch die ohne Halt durchfahrenen Haltestellen mit.

Der Kurzstreckentarif gilt unabhängig von der Haltestellenzahl auch auf den Fähren der BVG, einzige Ausnahme ist hier die F10 (Wannsee-Kladow).

Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten sind bei Nutzung eines Kurzstreckenfahrscheins ausgeschlossen.

Quelle: bvg.de