Hallo zusammen, google schon seit Stunden und finde keine Antwort auf mein spezielles Problem: Wir sind zum 31.10.08 aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Übergabe wurde einvernehmlich vereinbart, dass wir für die Beseitigung der Kratzer im Parkett (die unser -genehmigter-Hund verursacht hat) uns Anteilig

> bis max. 300 €

an den Reparaturkosten beteiligen. Der Vermieter sollte einen Handwerker beauftragen.

Im Dezember 2009 bekamen wir dann unsere Nebenkostenabrechnung 2008 mit einem Guthaben von ca. 300 € zugesandt. Diese behält unser Ex-Vermieter nun trotz zweifacher Anmahnung ein mit der Begründung, wir wären noch die 300 € für die Reparatur schuldig.

Allerdings haben wir hierfür nie eine Rechnung erhalten und gehen stark davon aus, dass die Reparatur gar nicht ausgeführt wurde. Auf unsere zweimalige Bitte hin, uns die entsprechende Rechnung (zwecks Einreichung beim Finanzamt) zuzusenden, meldet sich der Vermieter nicht mehr.

Darf er Geld einfordern für eine Reparatur, die nicht ausgeführt wurde? Müsste der Anspruch auch nicht mittlerweile vejährt sein?