Hallo,

ich habe einen neuen VW gekauft. Dieser wurde nun während des Transport vom VW Werk zum Autohaus aufgebrochen und es das Navigiationssystem gestohlen. Die Diebe haben dabei leider den Kabelbaum im Bereich des Handschuhfaches durchtrennt. Das Autohaus wird nun den kompletten Kabelbaum ersetzen. Hierzu muss das fabrikneue Fahrzeug völlig demontiert werden.

Das Autohaus ist der Meinung, dass nach der Ersetzung des Kabelbaums und Wiederzummensetzung des Fahrzeug es sich immer noch um einen Neuwagen handelt und dass es keinen Grund für irgendwiegearte Wertminderung etc. gibt.

Für mich stellt sich die Frage, ob ich den Kaufvertrag Rückabwickeln kann, da die Lieferzeit für ein Ersatzfahrzeug mindestens 8 Monate beträgt.

Welche Rechte habe ich hier?