Antwort
"In Auftrag" und "In Auftrag von" sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, deshalb kann man auch nicht i.A. für "In Auftrag von" verwenden.
Deshalb gilt:
i.A.v. wäre die richtige Abkürzung. Sie beschreibt die Person, in deren Auftrag man handelt.
i.A. beschreibt dagegen die Person, die für die Handlung beauftragt wurde.