Folgendes Problem: Ich bin als Kraftfahrer tätig und arbeite momentan (gemäß Wiedereingliederungsplan) 6 Std. täglich. Nun kann es aber schon mal vorkommen, dass ich (durch Stau etc.) diese 6 Std nicht genau einhalten kann, sondern es auch mal etwas länger dauert. Darf ich das, oder bin ich dann nicht versichert? Und 2.: Ist während der Wiedereingliederung eine elektronische Zeiterfassung (Stechuhr) verboten?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten