hallo alle gescheiten mietrechtler, vermieter und sonstige interssierte

ich wohne in einem mehr-parteien-haus in münchen. eine klausel im mietvertrag bzw. in der hausordnung besagt, dass sonntags das waschen verboten ist. ist das nach mietrecht wirklich zulässig? ich habe nicht vor meine gesammte wäsche am sonntag zu waschen oder irgendwen zu stören, aber ich arbeite 70 stunden die woche und da bleibt eben manchmal nur dieser tag. drohen mir bei nichteinhaltung nur beschwerden oder auch abmahnungen und schließlich die kündigung?

bin gespannt auf eure antworten...

liebe grüße, merino