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Antwort
Ein Einbaukühlschrank muss ein Lüftungsgitter im Sockel haben. Wenn der Schrank oben geschlossen ist, zB bei einem Highboard, muss er oben auch ein Lüftungsgitter haben.
Einbaubacköfen, bzw -herde lüften nach vorne zwischen Bedienblende und Tür. Dies gilt auch für Dampfgarer, Kombigarer etc.
Einbaukaffeeautomaten, -speisenwärmer, -Geschirrspüler benötigen keine Belüftung.
Besonders aufpassen muss man bei Induktionskochfeldern, da hier die Rückwand des Unterschrankes geöffnet werden muss und die Traverse vom Unterschrank vorne entfernt werden muss.