Kommt es auf die vorstrafe an? ich wurde einmal in mein leben auf zweijährige bewährung verurteilt, wegen vergehen gegen das Arzneimittelgesetz nach paragraph 95. Das hat doch nichts mit dem beruf zutun, also wäre eine Zulassung durchaus möglich?  Meint ihr die Regierung wird mir die Ausbildung blockieren?

MfG