Ich stoße leider bei Dr. Google auf keine ausreichende Antwort. Ein Medizinstudent kann ja erstmal als Assistenzarzt arbeiten - geht das auch in der Rechtsmedizin? Also kann man auch ohne Facharztausbildung in der Rechtsmedizin als Assistenzarzt arbeiten?

Ist man nach dem Medizinstudium gezwungen irgendwann einen Facharzt zu machen? Oder könnte man auch an sich ewig als Facharzt agieren (in der Rechtsmedizin) oder geht sowas tatsächlich nur in der Inneren etc.?