Zum Thema "Geringwertige Wirtschaftsgüter" aka GWG, folgende Frage: Wenn ich ein Laptop ohne Betriebssystem für unter 410.- netto kaufe und anschließend ein freies (kostenloses) Betriebssystem wie z.B. Linux aufspiele, dann sollte dieses Laptop doch als GWG zu verbuchen sein, oder?Leider kann ich im Netz keine konkreten Antworten dazu finden. Freue mich auf eure Anmerkungen ;-)LG.MC