Eine Frau aus Afrika hat in einem EU-Land ein Kind zur Welt gebracht und ist weiter nach Deutschland geflüchtet. Sie hat selbst keine Geburtsurkunde bzw. Pass. Sie war mit einem falschen Pass eingereist. Das Geburtsdokument für das Kind ist entsprechend auch auf einen falschen Namen ausgestellt (obwohl die Mutter ihren richtigen Namen angegeben hat. Der Vater gilt als unbekannt. Die Frau versucht seit Monaten vergeblich, UV zu bekommen. Er wird allerdings fiktiv auf Hartz IV angerechnet, so dass sie nur das Kindergeld zur Versorgung des Kindes hat. Ihre Probleme, den Vater ausfindig zu machen bzw. Dokumente zur Identitätsfeststellung für sich zu besorgen, wird als mangelnde Mitwirkung gedeutet. Ein Ausweg ist nicht in Sicht. Dürfen Mutter und Kind dauerhaft bestraft werden, weil die Mutter keinen Pass bzw. Identitätsnachweis hat?