Hallo,

ich befinde mich aktuell in der Ausbildung zum Notfallsanitäter.

Ich bin bereits fertiger Rettungssanitäter mit 3 Jahren Erfahrung, einen Führerschein Klasse C besitze ich ebenfalls. Bei meinem Arbeitgeber bin ich schon 2 Jahre als Rettungssanitäter als Fahrer auf dem RTW eingesetzt worden. Jetzt in der Ausbildung Frage ich mich, ob ich pro Lehrrettungswachen Praktikum 1-2 Dienste als Fahrer auf dem RTW absolvieren darf, um z.B. einen Vertretungsdienst übernehmen zu können.

Im Ausbildungsgesetz habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden...

Habt ihr Kentniss darüber ?

Wie läuft das gegebenenfalls bei euch auf der Rettungswache?

VielenDank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage. :)