Antwort
Hallo, ich kann euch sagen, dass es in Italien ein Abkommen zwischen den Jüdischen Gemeinden und dem Staat gibt, wonach jemand, der dem Jüdischen glauben angehoert, soweit er den Antrag dazu stellt, das Recht hat, an Samstage und an den anderen Juedischen Feiertagen, nicht zu arbeiten. Ein aehnliches Abkomme gibt es auch in Spanien, soweit mir bekannt ist.
Kein Arbeitgeber kann dieses Recht anfechten, in Italien zumindest, da es hier nicht um eine tarifliche Vereinbarung geht. Es ist ein Gesetz des Staates. Es wuerde mich wundern, wenn es kein gleiches abkommen in Deutschland gibt.