Es gibt es einen Zuschlag für den Höchstbietenden zu einem mündlich genannten Betrag: Nennen wir diesen mal Zuschlagsbetrag.

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Zu dem Zuschlagsbetrag kommen die üblichen Gebühren (Grunderwerbsteuer, Zuschlaggebühren, Grundbuchgebühren, Zinsen bis Verteilunstermin usw.).

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? also kommen jetzt noch "bestehende Rechte der Gläubiger" hinzu ? Was ist das beispielsweise - oder handelt es sich hier ausschließlich um nicht-finanzielle bzw indirekt finanzielle Sachen wie Wegerecht, Erbbaurecht, Wohnrecht... ?

Der neue Ersteigerer/Eigentümer muß doch nicht für die Forderungen der Banken oder anderer Gläubiger gegenüber dem Alteigentümer aufkommen egal wie niedrig der Zuschlagsbetrag ist ? Dies ist doch wohl Sache zwischen dem Alteigentümer und deren Gläubigern unabhängig vom Verkaufspreis.

(Eigentlich eine andere Frage, die nicht beantwortet werden muß: Aktuell werden Sanierungsbedürftige Immobilien beispielsweise für 700.000 € versteigert bei einem Verkehrswert von 400.000 €. Wenn nur noch 200.000 Schulden von der Bank bestehen, kriegt dann der Alteigentümer den restlichen Gewinn nach Tilgung der 200.000 für die Bank ?)