Hallo ich habe eine wichtige frage.... Ich habe einen gerichtstermin mit persönlichem erscheinen.... jedoch habe ich einen ausländischen Arbeitgeber und arbeite auch im Ausland....nicht weit von der grenze....muss mir der Arbeitgeber freigeben....ich finde in Netz nur antworten mit BGB jedoch ist mein Arbeitgeber dessen ja nicht unterstellt.... Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte