In 2015 haben wir eine Wohnung mit einem Veräußerungsgewinn verkauft. Dieser Gewinn wird in der Einkommensteuererklärung als positives Einkommen vermerkt. Nun hat mir die Krankenversicherung aufgrund dieses Einkommens die Familienversicherung gekündigt und ich soll mich rückwirkend zum 1.10.2016 (das ist das Datum des Bescheides) freiwillig versichern, weil mein monatliches Einkommen 100 Euro über der erlaubten Grenze liegt. Ist es korrekt, dass dieser einmalige Veräußerungsgewinn aufs Jahr verteilt wird und als mein regelmäßiges Einkommen zählt? Diese freiwillige Versicherung gilt bis zur Einreichung des Einkommensteuerbescheids von 2016. Ist das richtig so? Gruß Martina