Etwas kompliziert, aber vielleicht weiss jemand trotzdem Bescheid:

Mein Mann hat einen Wohnsitz in Deutschland und in seinem Heimatland Portugal. Er wurde in Deutschland mit seinem portugiesischen Kfz von der Polizei angehalten und nun wird ihm eine Straftat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgeworfen, da er ein portugiesisches Kennzeichen fährt. Nun ist es so, dass er eben einen Wohnsitz in Portugal hat, neben dem deutschen. Und er arbeitet auf Montage im europäischen Ausland und hält sich mehr als 185 Tage im Jahr nicht in Deutschland auf. Ist er tatsächlich gezwungen, sein Auto in Deutschland anzumelden?