Hallo !
Ich versuche mich kurz zu fassen:
Ab Januar 2017 bis Juni 2017 war ich aus psychischen Gründen krank geschrieben. Auf Anraten meiner damaligen Psychologin habe ich bei meinem damaligen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erwirkt. Dieses Schreiben liegt auch dem Arbeitsamt vor. Nun hab ich im September 2017 eine Fortbildung angefangen. Da sich aber bei mir und meinem damaligen Arbeitgeber einiges getan hat würde ich dort gerne wieder anfangen zu arbeiten. Und dies wäre seitens des Arbeitgebers auch möglich. Nun meine Frage: muss ich jetzt dem Arbeitsamt Sanktionen oder eine Rückzahlung der Fortbildungskosten leisten? Weil eigentlich geht doch Job vor Fortbildung oder? Ich freue mich über alle Antworten.