Wenn man weniger als 5200€ Verdient ist ein Unternehmen ja von den Beiträgen für die Handwerkskammer befreit. Gilt dies auch für einmalige Gebühren der Handwerkskammer wie zum Beispiel die Eintragungsgebühr?
Ich bitte um (qualifizierte) Rückmeldung, am besten mit Quellenverweis ;)
Grüße
Matsch