Hallo,
ich männlich, 20 Jahre alt, möchte mich in Kürze bei der Polizei bewerben. Vor 1 Jahr habe ich von der Polizei eine Anzeige wegen ´Fahrerflucht´ (Straftat) bekommen. Nach einem Einspruch und rechtskräftige Hilfe wurde dies vor Gericht fallen gelassen.
Bei der Polizei Bewerbung wird gefragt ob gegen mich schon mal ein Verfahren am Laufen war. Meint ihr dies ist ein Hindernis?
Meint ihr ich soll es einfach mit ´nein´ ankreuzen?
Und Zusatzfrage: Meine Straftat wurde fallen gelassen, doch steht es noch in meiner Polizeiakte? Sprich kann die Polizei bei meiner Bewerbung sehen, dass gegen mich ein Verfahren am Laufen war und es eingestellt worden ist ?
MfG