Nehmen wir Hindenburg. Er wählte seine Reichsregierung(RR) SELBST. Diese will ein Gesetz erlassen, der Reichstag(RT) aber lehnt dies ab. Laut Artikel 48 Kann der Reichspräsident(RP) dieses Gesetzt als "Notverordung" erlassen. Der RT reagiert darauf und fordert die Aufhebung der notverordnung. Laut art. 25 kann der RP den RT auflösen. Nun kann ide ReichsRegierung 60 Tage bis zur neuwahl ohne kontrolle des RT regieren.
-> Sozusagen eine Monarchie in meinen Augen
Hoffe, ich konnte helfen