Hallo,

Es würde mich interessieren wie es sich in den Gymnasien (NRW) mit der Teilnahme an Ausflügen verhält. Mein Sohn hätte im nächsten Monat mit seiner Sportklasse einen Ski Ausflug nach Österreich. Es soll sich um eine pflichtveranstaltungen handeln, auf die die Schule an Anfang des Schuljahres hingewiesen hat.

Wir als Eltern wollen unserem Sohn diesen Ausflug nicht bezahlen. Sagen wir es mal so... Er hat es sich nicht verdient, an einem Ausflug teilzunehmen.

Da aber die Schule ihren Schülern, wie oben schon erwähnt, das als pflichtveranstaltungen vorgelegt hat und sie dafür unterschrieben ließ. Verlangt man von uns den Betrag für die Fahrt und den Aufenthalt in Österreich, obwohl er nicht dabei seien wird.

Können die das??? Wenn es Ausfälle bei solchen Veranstaltungen durch Schüler gibt, aus gesundheitlichen Gründen z.B. werden diese ja auch nicht zur Kasse gebeten. Ich meine das es in der Vergangenheit schon ähnliche Fälle gegeben haben muss. Da gibt's doch bestimmt Unterstützung von einer anderen Seite, damit die Klassenfahrten statt finden kann.

Würde mich freuen, wenn ich Antworten bekomme.

Gruß

masi02