Antwort
In Deutschland gilt als Wald: "...jede mit Forstplflanzen bestockte Fläche" §2 Bundeswaldgesetz. Die Anzahl spielt keine Rolle. Vielmehr der Zweck der Fläche die bestockt ist und das dafür zuständige Gesetz. Bauland, gewerbl. gen. Flächen (Baugesetz), Grünland, Offenland(Landschaftsgesetz, Wald (Waldgesetz o. Landesforstgesetze)Wenn Grünland zB. mehr als zehn Jahre mit Bäumen bewachsen ist, wandelt sich diese Fläche automatisch in Wald um, und es ändert sich die zuständige Gesetzgebung. Bäume auf einem Parkplatz in der Stadt oder Parkanlagen in der Stadt sind demnach kein Wald im Sinne des Gesetzes.