Hallo, ich weiß leider nicht an wen ich mich wenden kann, deswegen frage ich hier. Ich bin zurzeit noch Schüler, wohne nicht mehr bei den Eltern und bekomme Unterhalt und Kindergeld. Darf ich nebenbei einen Minijob (450€) ausüben? Wird mir der Unterhalt dann gekürzt oder gibt es einen "Freibetrag"? Wie verhält sich das ganze wenn es sogar mehr wie 450€ wären? Ich würde mich über Antworten freuen.

Lg