Meine zuständige Gerichtsvollzieherin hat von der Schuldnerin einen Betrag von 150€ erhalten. Die Gerichtsvollzieherin soll nun ihre Kosten von diesem Betrag abziehen und den Restbetrag an mich überweisen. Nun steht in ihrem Brief:

"Am 10.05.2019 ist ein Betrag von 114,35€ zur Hebung gelangt. Die Auszahlung habe ich angeordnet"

Bedeutet dies, dass ich 114,35€ bekomme oder 114,35€ die Gerichtsvollzieherkosten sind?