In meiner Provisionsregelung steht folgendes: "Im Falle einer Kündigung entfällt der Anspruch auf noch nicht ausbezahlte Provision".

ich habe diese Regelung unterschrieben, aber ist diese im Falle einer Kündigung wirklich rechtlich in Ordnung?

Ich erhalte Provision für verkaufte Produkte, es dreht sich um eine Größenordnung von ca. 2.000 EUR brutto die für mich durch diese Regelung wegfallen würden.

Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe.

Martin