eine bekannte von mir hat vor ca. 2 Monaten einen diebstahl begannen. vor einigen wochen hat ihre mutter dann einen brief bekommen,wo folgendes steht..
Ermittlungsverfahren gegen ... wegen Diebstahls
Ermahnungstermin am ...
Sehr geehrte Frau...,
auf Anordnung des Gerichts werden Sie als gesetzliche Vertreterin/Erziehungsberechtigte der Angeklagten zu dem oben genannten Termin geladen.
Sie haben das Recht,in der Hauptverhandlung Anträge zu stellen,Fragen an Angeklagte,Zeugen und Sachverständige zu richten und bei Untersuchungshandlungen anwesend zu sein.
Was heißt das nun?wird sie nur ermahnt oder kommt es zu einer verhandlung.