Aus aktuellem Anlass würde ich gerne wissen, wer bei einem längeren Strom-Ausfall und damit Stillstand der Ölheizung für evtl. Frostschäden im Haus (Bsp. Heizkörper/Wasserrohre) aufkommen würde. Wir haben zwar noch eine alte DDR-Allianz-Elementarversicherung, bin mir allerdings nicht sicher, ob das auch Stromausfall wegen politischer Unfähigkeit betrifft.
Wer haftet bei Stromausfall für Frostschäden?
Versicherung,
Haftung
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