Mein Freund hat eine (absolut sichere) Arbeitsstelle und eine eigene Wohnung. Er hat am 08.August seine 13 monatige Haftstrafe angetreten. Er hatte einen Stellungsbefehl für den offenen Vollzug. Dementsprechend hat er sich auch dort gestellt! Der dort zuzständige Abteilungsleiter hat ihn zu einem Gespräch ins Büro bestellt, und ihm dann mitgeteilt, daß er ihn dort nicht haben will, und er in ca. zwei Tagen in eine andere JVA überstellt wird. Als Begründung hierfür wurde ihm gesagt er habe zu viele Vorstrafen, und deshalb will man ihn dort nicht haben! Hierbei muß ich noch anmerken, er war schon einmal im offenen Vollzug in dieser JVA, und es hatte keine Probleme gegeben! 1. Ist eine solche Entscheidung eigentlich zulässig? 2. Hat er die Möglichkeit, aus dem geschlossen Vollzug herraus, die Überstellung in eine andere offene JVA zu beantragen? Es kann doch nicht sein, das man ihm nicht die Chance geben will, Arbeit und Wohnung zu behalten!?!