Ein Freund von mir hat sich kürzlich eine Stirnlampe gekauft, die er jetzt ständig mit sich führt und für alle möglichen Aktivitäten benutzt. Diese Stirnlampe ist extrem hell und kann auch als ganz normale Taschenlampe benutzt werden. Es handelt sich um das folgende Modell: https://www.taktische-taschenlampe.net/produkt/olight-h2r-nova/

Nun trägt er diese Stirnlampe auch beim Fahrradfahren und wir haben neulich darüber diskutiert, ob das überhaupt erlaubt ist. Es gibt ja die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), welche die Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern beschreibt. Dort ist ja genau geregelt, wie das Licht an einem Fahrrad aussehen muss.

Nun meint er aber, dass diese Ordnung nicht für Stirnlampen gelten würde, da man diese Lampe ja auf dem Kopf, also am eigenen Körper trägt, und sie kein Bestandteil des Fahrrads ist. Das klingt zunächst einmal einleuchtend.

Aber trotzdem muss es diesbezüglich doch eine Regelung geben. Denn auf höchster Stufe ist diese Lampe wirklich extrem hell und könnte ja andere Verkehrsteilnehmer blenden.

Klar, wenn er im Wald fährt, also nicht auf der Straße, dann ist das sicherlich kein Problem. Aber auf der Straße ist er ja ein Teilnehmer am Straßenverkehr und muss sich dort doch an bestimmte Regeln halten.

Deshalb frage ich mich, wie denn die Regelung bezüglich Stirnlampen für Fahrradfahrer aussieht. Weiß das jemand?