du lebst in deutschland, du hast einen deutschen pass? dann bist du deutsche. gleiches gilt für deinen freund. davon abgesehen bist du 19 und erwachsen. du kannst somit tun und lassen was du willst. wenn dein vate irgendwelchen hirnverbrannten drohungen ausspricht, dann zeig ihn sofort und konsequent an, wegen androhung einer straftat.

weitere hilfe kannst du dir auch beim weißen ring suchen. zieh aus und bau dir ein eigenes leben auf. wenn dazu gehört, dass du deinen vater und deinen bruder aus deinem leben entfernst, dann muss es halt so sein.

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klar gehst du dann weiter in die schule. du wirst auch nicht weg gesperrt, sondern einfach nur in ein betreutes heim. hast dein eigenes zimmer oder teilst es mit einem anderen kind und wirst dort versorgt.

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durch die schwangerschaft bildest du deine eigene bedarfsgemeinschaft. du gehst also mit dem mutterpass zum jobcenter und beantragst leistungen auf alg2

den hauptantrag findest du hier:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Antrag-ALGII_ba015207.pdf

weiterhin stellst du einen antrag auf zusicherung einer wohnung - formlos und beantragst:

  • zusicherung einer wohnung (3 angebote)
  • kautionsdarlehen
  • erstausstattung für die wohnung (listen findest du bei google)
  • umzugskosten (3 angebote verschiedener umzugsunternehmen)
  • kosten für einzugsrenovierung

für den antrag fügst du weiterhin hinzu:

  • kopien der letzten 3 monate deiner kontoauszüge des girokontos
  • sämtliche kopien über konten, sparbücher, sparbriefe
  • kopien über lebensversicherung
  • unterlagen über sonstiges vermögen: land, gemälde, häuser oder münzsammlungen von wert^^

die höhe der kosten der unterkunft findest du bei deinem sb oder wenn du möchtest unter google: kosten der unterkunft ...name der gemeinde....

  • du suchst eine wohnung für zwei personen, darauf kannst du dich konzentrieren

ab woche 12 der schwangerschaft beantragst du schwangerenmehrbedarf und dieser wird unter vorlage deines mutterpasses gerechnet.

für das baby und dich beantragst du:

  • babyerstausstattung (bettchen mit matratze, kleiderschrank oder wickelschrank, kinderwagen)
  • babysachen
  • schwangerensachen

weiteres kannst du beantragen über die bundestiftung mutter und kind unter vorlage deines bescheides und dem bescheid über babyerstausstattung. angesiedelt sind sie meistens bei profamilie oder in der schwangerenkonfliktberatung deiner gemeinde.

https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

wenn du in eine schule gehst, solltest du diese weiter besuchen und wirst unter umständen schülerbafög beantragen müssen. weiteres wird dir das jobcenter mitteilen. solltest du die schule abbrechen oder unterbrechen und arbeiten gehen, dann wird das einkommen auf deinen bedarf angerechent. dabei werden freibeträge gewährt:

  • die ersten 100 euro sind anrechnungsfrei,
  • darüber hinaus gibts 20% freibetrag bis 1000 euro, darüber hinaus 10%

weitere fragen und informationen kannst du hier finden: www.elo-forum.org

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wenn du das geld mehrfach versucht hast dort zu "vergessen" und es dir aufgedrängelt wird, dann nimms halt an. die geste, dass du es nicht annehmen willst, wurde verstanden und man möchte trotzdem das du es nimmst. ist in ordnung.

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wenn du einen tadel bekommen hast, wirst du ja sicher was schriftlich bekommen. rede mit deinen eltern und entschuldige dich schriftlich bei deinem lehrer und bei ihr. dann kannst du einen tadel vielleicht abwenden.

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bei einer anonymen meldung ist nix rauszufinden. das heißt, das jugendamt muss dem nachgehen und das prüfen. abstreiten können die betroffenen erstmal viel. wenn das jugendamt das überzeugen kann, dann gehen sie wieder. wenn das jugendamt nicht überzeugt werden kann und die mängel bestätigt werden, wird es sich mit familienhilfe einbringen.

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