Dass es keinen entsprechenden § im Schulrecht gibt, liegt ganz einfach an der Tatsache, dass Schüler Lehrer nicht abwählen können. Welcher Lehrer in welcher Klasse unterrichtet, das bestimmt ausschließlich die Schulleitung.
Wenn Ihr nicht "mit leeren Händen" dastehen wollt - was ich als Lehrerin sehr vernünftig finde - dann würde ich wie folgt vorgehen:
Als ganze Klasse oder nur die Klassensprecher das Gespräch ich mit der Lehrerin suchen, dabei ganz konkret in höflicher Form die Probleme ansprechen ( ich würde nur die Kl.-sprecher vorschlagen, dann fühlt sie sich nicht so "überrollt" und das Gespräch ist besser zu führen). Dann muss sie natürlich die Chance haben, dazu Stellung zu nehmen. Wenn Ihr gut seid, macht Ihr gleich realistische Vorschläge, wie Ihr GEMEINSAM und MIT WELCHEM ZIEL die Probleme angehen könnt. Da eine Verbesserung meist nicht sofort möglich ist, setzt Euch und der Lehrerin eine Frist. Protokolliert dieses Gespräch, vor allem die Zielvereinbarungen.
Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums sprecht Ihr noch einmal zusammen und schaut, welche Veränderungen / Verbesserungen es gegeben hat, ob der eingeschlagene Weg richtig ist, auch wenn es möglicherweise noch nicht so optimal läuft. Vereinbart wieder, wie es weitergehen soll und protokolliert alles.
Das kann man nun beliebig lange betreiben, je nachdem, wie schwierig das Problem zu lösen ist. Sollte die Lehrerin blocken, keine Bereitschaft zur Kommunikation zeigen, ihr Verhalten beibehalten, dann steht ein Gespräch mit dem Schulleiter an (entweder beim ersten Gespräch nur die Klassensprecher oder gleich mit der Lehrerin zusammen) - dazu bitte einen Termin mit ihm vereinbaren, damit er auch Zeit hat und die Protokolle mitnehmen.